Hausdurchsuchung

Sie sollten immer darum bitten, den Durchsuchungsbefehl zu sehen.

Sie können zu diesem Zeitpunkt nichts tun, sollten aber sofort einen Anwalt informieren. Es ist ratsam, darauf zu bestehen, dass die Beamten, die die Durchsuchung durchführen, die Dokumente in den Räumlichkeiten nicht einsehen dürfen, oder sie einzeln aufzeichnen zu lassen (wenn möglich). Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass z.B. auf dem Schreibtisch ein “großer Lappen” gemacht wird, alles in einen Umschlag gesteckt wird, der dann mit “diverse Unterlagen” beschriftet wird. Dies ist in Bezug auf die Konkretheit nicht ausreichend.

Nicht selten kommt es vor, dass Steuerfahnder Hausdurchsuchungen durchführen, bei denen sie zufällig Elemente der Steuerkriminalität entdecken. Diese “Zufallsfunde” können unter bestimmten Umständen auch verwendet werden. Weitere Details finden Sie im Abschnitt “Wirtschaftsstrafrecht”.

Für die Recherche können auch Fachleute hinzugezogen werden, die dann die Artikel sichten. Oft muss ein Computer mitgenommen werden, obwohl nur Teile der Daten von Interesse sind. Hier muss eine Regelung gefunden werden, wie z.B. die Spiegelung der Festplatte, die dann versiegelt wird und der Richter über die weitere Verwertung entscheidet.

Es ist auch wichtig, dass in dieser Situation keine Aussagen gemacht werden. Also versuchen wir manchmal, Gäste oder Mitarbeiter zu interviewen. Insbesondere bei Mitarbeitern sollte dies auf dem jeweiligen Grundstück nicht erlaubt sein. Auch diese Zeugen haben das Recht, vor ihrer Aussage einen Anwalt zu beantragen. Dies kann eine spontane Aussage verhindern. Dieser Eingriff ist sehr wichtig. Aus diesem Grund ist die Beratung auch wichtig, wenn man eine Suchmaßnahme erwartet.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tom Heindl

Cookie Consent mit Real Cookie Banner