Unsere Fachgebiete

Die Kanzlei Heindl & Lang ist spezialisiert auf das Gebiet des Strafrechts.

Hierzu zählen insbesondere die Unterbereiche Allgemeines Strafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr darüber, wo und wie wir in Strafrechtsangelegenheiten für Ihr gutes Recht kämpfen.

Strafrecht

Die Rechtsanwälte Heindl & Lang vertreten seit Jahrzehnten Mandanten über die gesamte Bandbreite des Strafrechts.

Jugendstrafrecht

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte stellen ein Spezialgebiet des Strafrechts dar, in dem unserer Kanzlei tätig sind.

Sexualstrafrecht

Unsere Strafverteidiger haben große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikte.

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