Unsere Fachgebiete
Die Kanzlei Heindl & Lang ist spezialisiert auf das Gebiet des Strafrechts.
Hierzu zählen insbesondere die Unterbereiche Allgemeines Strafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr darüber, wo und wie wir in Strafrechtsangelegenheiten für Ihr gutes Recht kämpfen.