Illegale Pornografie

Illegale Pornografie ist als Straftatbestand in Paragraphen § 184 des Strafgesetzbuches geregelt. Dieser Straftatbestand umfasst mehrere Straftatbestände. Dies schließt Kinder- und Jugendpornografie ein. Gewalttätige und tierpornografische Schriften sind ebenfalls verboten. Im Gesetzestext heißt es “Schriften”: Damit meint der Gesetzgeber alle Formen von pornografischen Darstellungen, insbesondere auch Bilder und Videos.

Der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung solcher Inhalte ist verboten. Für eine Verurteilung reicht es aus, wenn die Polizei einen Computer beschlagnahmt und die entsprechenden Dateien findet. Auch die vorübergehende Speicherung dieser Dateien kann ausreichen, um eine Verurteilung zu erreichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Falle eines solchen Vorwurfs umgehend an unsere Kanzlei zu wenden.

Die Erfahrung zeigt, dass Polizeibehörden und Staatsanwälte alle Karten ausspielen, wenn ihnen “illegale Pornografie” vorgeworfen wird. Zum Beispiel greifen sie schnell zu Mitteln wie Durchsuchungen und Untersuchungshaft.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie während des gesamten Prozesses. In erster Linie beraten wir Sie und verhindern u.a. fatale Aussagen. Zum anderen wenden wir uns gegen alle unverhältnismäßigen Maßnahmen der Behörden, z.B. gegen eine rechtswidrige U-Haft. Drittens: Wir versuchen, den Schaden zu minimieren. Wenn zum Beispiel der Vorwurf der “illegalen Pornografie” zutrifft, versuchen wir, das Gericht dazu zu bringen, einen Haftbefehl zu erlassen. Obwohl es sich auch hier um eine Verurteilung handelt, können wir so einen öffentlichen Prozess mit dem Risiko eines Reputationsschadens vermeiden.

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