Wirtschaftsstrafrecht Insolvenzstrafrecht

Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Korruption: Im Wirtschaftsleben laufen insbesondere Vorstände und Geschäftsführer ein erhebliches Risiko, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Aber auch wer als Privatperson im Internet Dinge verkauft oder eine Dienstleistung anbietet, kann überraschend schnell in das Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft geraten.

Eine Verurteilung kann nicht nur den Unternehmenserfolg gefährden, sondern auch erhebliche Folgen für das Leben einer Person haben. Darüber hinaus ist es nicht ungewöhnlich, dass der persönliche Ruf dauerhaft geschädigt wird.

Verschärft wird diese Situation durch den allgemeinen Trend, dass der Staat das Strafrecht nun als Mittel zur Gestaltung und Beeinflussung des wirtschaftlichen Geschehens einsetzt. Eine weitere Gefahr droht vor dem Hintergrund des immer härter werdenden Wettbewerbs: Bei einigen Wettbewerbern ist es üblich, Konkurrenten wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Verstöße gegen das Wirtschaftsrecht bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Generell ist das Überschreiten der Grenze zur Illegalität im Geschäftsleben häufiger, als der Laie vielleicht denkt. Auf Unkenntnis kann man sich jedoch in der Regel nicht berufen. Umso wichtiger ist es, dass die erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälte von Steinberger & Heindl schnell und zielgerichtet eingreifen, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Sie beschuldigt. Unsere Anwälte informieren Sie über den Ablauf eines möglichen Verfahrens und ermitteln für Sie die entlastenden Fakten. 

Bei Bedarf unterstützen Sie auch in Form eines aktiven Krisenmanagements – dies ist in den meisten Fällen notwendig, um den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens trotz des laufenden Verfahrens zu gewährleisten. Wir verteidigen Ihre Rechte vor dem Strafgericht oder der Wirtschaftsstrafkammer und arbeiten auf den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens hin.

Darüber hinaus ist es ratsam, die eigene Tätigkeit von den erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälten der Kanzlei Steinberger & Heindl prüfen zu lassen, auch wenn kein konkreter Anlass zur Strafverfolgung besteht.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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