Drogendelikte – Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Gerade in Bayern mit seiner relativ restriktiven und strengen Politik gegen den Konsum von illegalen Drogen sind Strafverteidiger besonders gefordert.

Neben der fachlichen Kompetenz zeichnet sich die Kanzlei Steinberger & Heindl durch ein hohes Maß an Erfahrung aus. Dies ist insbesondere bei Drogendelikten unerlässlich, um ein möglichst positives Ergebnis zu erzielen.

Ob Marihuana, Kokain oder Ecstasy, ob Eigenkonsum, Einfuhr oder Handel: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt fast jeden denkbaren Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Die Art der Straftat und die Menge der (illegalen) Drogen bestimmen in der Regel, ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird – letztere bis zu 15 Jahren. Eine Verurteilung wegen eines BtMG-Delikts führt oft zu weiteren Konsequenzen. Dazu gehören die Androhung eines Führerscheinentzugs, eines Arbeitsverbots oder die zwangsweise Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Es gibt also gute Gründe, bei einer drohenden Anklage sofort die erfahrenen Strafverteidiger von Steinberger & Heindl zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Straftat nicht begangen haben, sondern vom Täter auf der Polizeiwache fälschlicherweise beschuldigt wurden – eine Situation, die insbesondere in Fällen von Drogen- und Betäubungsmittelmissbrauch regelmäßig vorkommt. Gerade in solchen Fällen klären die Strafrechtsanwälte der Kanzlei Steinberger & Heindl regelmäßig die Unschuld ihrer Mandanten und erbringen Beweise und Indizien für die tatsächliche Täterschaft.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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