Unerlaubte Einfuhr
von BtM

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für Drogenstrafrecht.

Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Auch das unerlaubte Einführen von Drogen aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ist in § 29 des Betäubungsmittelgesetzes als Straftatbestand definiert. Das BtMG nennt hier neben unerlaubter Einfuhr auch die Ausfuhr und die Durchfuhr von Betäubungsmitteln. Je nach Fall können sehr hohe Geld- oder Haftstrafen drohen.

Was bedeutet »Einfuhr von Betäubungsmitteln« nach dem BtMG?

Eine Legaldefinition des Begriffs »Einfuhr« ist im Betäubungsmittelgesetz nicht enthalten, doch in § 2 Abs. 2 BtMG heißt es: »Der Einfuhr oder Ausfuhr eines Betäubungsmittels steht jedes sonstige Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.«

Demnach ist der Tatbestand der Einfuhr also erfüllt, sobald ein Betäubungsmittel durch gezielte menschliche Einwirkung aus dem Ausland über die deutsche Außengrenze in das Staatsgebiet der BRD verbracht wird.
Dabei ist es vollkommen unerheblich, auf welchem Wege dies geschieht: persönlich/eigenhändig oder durch beauftragte Kuriere, durch Paket- oder Briefpost. Ebenso spielt es für den Tatbestand keine Rolle, ob die betreffende Einfuhr auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg erfolgt.

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In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Welche Strafen drohen bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln?

Auch beim Delikt des unerlaubten grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs ist die Menge des Betäubungsmittels entscheidend. Die mengenbezogenen Grenzwerte von BtM, die auf dem jeweiligen Wirkstoffgehalt basieren, hat der Bundesgerichtshof festgelegt.

Liegt die Einfuhr einer geringen Menge zum Eigenverbrauch vor, können die zuständigen Behörden von einer Strafverfolgung absehen. Für Cannabisprodukte beispielsweise gilt in München und ganz Bayern ein Bruttogewicht von 51-60 Gramm als geringe Menge.

Bei unerlaubter Einfuhr einer nicht geringen Menge von BtM wird die Tat der Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Verbrechen qualifiziert – Richter müssen in diesem Fall gemäß § 30 BtMG eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren aussprechen.

Dieses Strafmaß erhöht sich laut Betäubungsmittelgesetz auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Angeklagte als Mitglied einer Bande handelte oder eine Schusswaffe mit sich führte.

Unerlaubte Einfuhr von BtM – Was kann Heindl Rechtsanwälte für Sie tun?

Die Strafe unserer Mandanten so gering wie irgend möglich zu halten.

Bei Delikten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gibt es, wie bei anderen BtM-Vorwürfen auch, zahlreiche Aspekte innerhalb der Strafverteidigung zu beachten. Ohne eine ausgezeichnete anwaltliche Unterstützung durch einen versierten und spezialisierten Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht kommen auf Beschuldigte sehr schnell drastische Strafen zu. Unsere langjährig erfahrenen Münchner Fachanwälte für Drogenstrafrecht, die als Strafverteidiger in München, Bayern und bundesweit sehr erfolgreich tätig sind, können beim Straftatbestand »Einfuhr von Betäubungsmitteln« an vielen Punkten ansetzen und in jedem Einzelfall die bestmögliche Verteidigungsstrategie für ihre Mandanten entwickeln.

Bei Einfuhr einer »geringen Menge« zielt der Einsatz der Rechtsanwälte auf die Einstellung des Verfahrens.

Handelt es sich um den Vorwurf der Einfuhr einer nicht geringen Menge, kämpfen unsere Strafverteidiger, unterstützt von dem gesamten Münchner Kanzleiteam aus BtMG-spezialisierten Anwälten, um eine geminderte Strafe für ihre Mandanten. Wir prüfen alles, was sich positiv auf das Strafmaß auswirken kann.

Relevante Fragen können beispielsweise sein:
Hatte der Angeklagte überhaupt Kenntnis davon, dass er eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln transportierte?
Erfolgte die Einfuhr illegaler Drogen unwissentlich, weil eine andere Person BtM im Koffer oder im Auto des Angeklagten versteckt hat?
In solchen Fällen konzentrieren sich unsere Strafverteidiger in ihrer Verteidigung darauf, falsche Beschuldigungen überzeugend zu entkräften.

Grundlegender Tipp beim Vorwurf »Unerlaubte Einfuhr von BtM«

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Machen Sie keine Aussage zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht gesprochen haben. Andernfalls ist das Risiko, sich selbst zu belasten, groß.

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Heindl Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

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