Führerschein, Fahrererlaubnis und BtM

Bei Verfahren im Drogenstrafrecht geht es oft nicht nur um eine Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern auch um den Führerschein. Sowohl die Gerichte als auch die zuständige Verwaltungsbehörde in München können die Fahrerlaubnis entziehen. Rechtsanwalt Tom Heindl setzt alles daran, die Entziehung der Fahrerlaubnis in drogenrechtlichen und allgemeinen strafrechtlichen Verfahren sowie bei der Führerscheinstelle München zu verhindern.

Strafverfahren: Entziehung der Fahrerlaubnis als strafrechtliche Nebenfolge

Beim Entzug des Führerscheins beziehen sich die Richter nicht auf das Drogengesetz. Stattdessen verweisen sie auf § 69 des Strafgesetzbuches, der als strafrechtliche Nebenfolge die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht. So können Richter einen Führerschein entziehen, wenn eine Person wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wird. Dazu gehört auch der Einsatz von BtM. Diese Zusatzstrafe zur eigentlichen Strafe ist auch in Fällen der Gefährdung des Straßenverkehrs möglich. Das Vergehen muss in direktem Zusammenhang mit der Verwendung von BtM und dem Straßenverkehr stehen.

Rücknahme durch die Verwaltungsbehörde

Viel häufiger kommt es vor, dass die Verwaltungsbehörde in München eine Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen das BtMG oder das StGB entzieht. Sie haben einen großen rechtlichen Spielraum, diese Maßnahme anzuordnen. So muss die Polizei beispielsweise nur nachweisen, dass bei einer Verkehrskontrolle Drogen entwendet wurden, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Strafverfolgungsbehörde leitet den Fall an die Führerscheinstelle weiter, die in einem separaten Verfahren den Führerschein entzieht. Bei härteren Drogen kann ein einmaliger Gebrauch dafür ausreichend sein.

Bei Cannabis sind die Behörden etwas liberaler: Sie prüfen neben dem aktuellen THC-Gehalt auch den THC-COOH-Gehalt, der Rückschlüsse auf vergangenen Drogenkonsum zulässt. Bei nicht regelmäßiger Nutzung dieses BtM dürfen die betroffenen Personen in der Regel ihren Führerschein behalten. Wichtig: Auch Drogendelikte ohne Bezug zum Straßenverkehr können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, z.B. die BtMG-Delikte Besitz und Handeltreiben. In all diesen Fällen geht Rechtsanwalt Tom Heindl gegen die Maßnahme vor. Rechtsanwalt Tom Heindl prüft z.B. die Richtigkeit von behördlichen Bescheiden und Drogentests und verhindert eine Verurteilung nach dem Drogenstrafrecht.

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