Strafrecht
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Das Strafrecht zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten.

Erst eine tief greifende Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet – wie bei Heindl Rechtsanwälte – gewährleistet eine wirklich kompetente Betreuung. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die einzelnen Unterbereiche, in denen sich unsere Strafrechtsanwälte für Sie engagieren.

Neben intensivem fachlichem Know-how erfordert eine erfolgreiche strafrechtliche Begleitung von Mandanten auch besondere persönliche Stärken eines Anwalts.

Viele Weichen werden bereits gestellt, wenn es zum ersten Kontakt mit der Polizei kommt – und der ist meist ebenso abrupt wie häufig unerwartet. Um angesichts einer drohenden Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft wirkungsvoll zu intervenieren und eine unnötige Verschlimmerung der Lage zu vermeiden, sind unsere Anwälte bei Bedarf umgehend vor Ort, um Sie zu begleiten. Dabei vertreten sie nachdrücklich Ihre Rechte und weisen unzulässiges Verhalten oder unangemessene Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden zurück, etwa auf der Polizeistation.

Auch vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft sorgen unsere Strafrechtsanwälte dafür, dass die Augenhöhe gegenüber der Anklage gewahrt bleibt – gerade im Strafrecht ist für den Beschuldigten die Materie oft nur schwer nachzuvollziehen und der Ablauf eines Strafverfahrens nicht bekannt. Gleichzeitig zielen Polizei und Staatsanwalt mitunter auf einen einschüchternden Auftritt ab.

Im Vorfeld klären Sie unsere Anwälte über den wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens auf und entwickeln mit Ihrer Hilfe eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wo möglich, klären sie aktiv den Sachverhalt zugunsten des Beschuldigten auf, ermitteln entlastende Tatsachen und für den Beschuldigten sprechende Umstände und tragen diese vor Gericht vor. Gesetz dem Grundcredo einer erfolgreichen Strafverteidigung, sind unsere Anwälte dabei in jedem Fall streng parteilich und orientieren sich ausschließlich an Ihren Interessen als Mandant. Damit Ihr gutes Recht bestmöglich gewahrt bleibt.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Von Diebstahl und Körperverletzung bis Computerbetrug und Sachbeschädigung- das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl an Delikten ab. Weitere Informationen finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Unsere Bewertungen

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Wir sind für Sie da.

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