Untersuchungshaft – Gewahrsam

Eine Verhaftung ist der Moment, in dem viele Menschen denken, dass es nichts mehr zu tun gibt.

Dies ist jedoch genau der Moment, in dem der Kampf intensiviert werden muss. Grundsätzlich ist es ratsam, vor einer Verhaftung einen Anwalt zu konsultieren, auch wenn es nur möglich erscheint, weil man dann versuchen kann, diese im Vorfeld zu verhindern. Eine vorläufige Festnahme/Haft setzt einen Haftgrund voraus, wie z. B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Anforderungen sind relativ hoch, aber unserer Meinung nach werden Verhaftungen oft zu schnell vorgenommen.

Dies liegt daran, dass die Umstände, die eine Inhaftierung verhindern, nicht ausreichend berücksichtigt wurden, was verschiedene Gründe haben kann. Die Person muss dann so schnell wie möglich ausgeschaltet werden. Zwar lässt sich in manchen Fällen die Untersuchungshaft oder die tatsächliche Festnahme nicht vermeiden, so dass die nächste Haftprüfung abgewartet werden muss. Dennoch muss diese Zeit vom Anwalt für seinen Mandanten optimal genutzt werden, um zumindest die Haft mit dem nötigen Hintergrundwissen zu ersparen.

In jedem Fall sollte ein Anwalt immer informiert werden, bevor eine Aussage oder gar eine spontane Aussage gemacht wird und nichts gesagt werden, bevor man mit ihm spricht.

Wir akzeptieren auch Haftbefehle von Straftätern oder Beschuldigten, die sich bereits in Haft befinden. Dabei handelt es sich oft um Straftaten, die während der Haft begangen worden wären, oder um andere Straftaten, die noch nicht verhandelt wurden. Bei diesen Mandanten müssen die Umstände sehr sorgfältig abgewogen werden, da der Mandant nicht frei ist und möglicherweise einige Folgekonflikte nur schwer vermeiden kann.

Darüber hinaus werden auch allgemeine Sorgerechtsfälle bearbeitet. Dies dient der Erleichterung der Inhaftierung oder der Vorbereitung einer vorzeitigen Entlassung.

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