Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann eine Vielzahl von Delikten umfassen. Was sie gemeinsam haben, ist die Ausnutzung einer gewissen Ohnmacht des Opfers. Die Verteidigung gegen sexuellen Missbrauch unterscheidet sich von Straftaten wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung dadurch, dass der Täter in einer besonderen Machtposition ist.

Er ist zum Beispiel ein Vormund und missbraucht ein Kind. Dies ist in § 176 StGB geregelt. 174 des Strafgesetzbuches stellt die Misshandlung eines Mündels unter Strafe. Das bedeutet, dass unter anderem auch Lehrer potenzielle Täter sind. Der § 179 des Strafgesetzbuches stellt die Misshandlung von Personen, die sich nicht wehren können, unter Strafe. Dazu gehören auch geistig behinderte Personen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst verteidigen können.

Alle diese Artikel zielen darauf ab, die sexuelle Selbstbestimmung von Personen zu schützen, die dieses Schutzes besonders bedürfen. Der Gesetzgeber sieht entsprechend hohe Strafen vor, und auch die Ermittlungsbehörden gehen bei einem solchen Verdacht konsequent vor.

Die Strafverteidigung in Fällen von sexuellem Missbrauch unterscheidet sich in ihrer Strategie je nach den Rahmenbedingungen. In der Tat gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder hat der sexuelle Missbrauch tatsächlich stattgefunden. In diesem Fall versuchen wir, den Satz zu reduzieren. Es ist auch möglich, einen öffentlichen Prozess mit einem Sanktionsbeschluss zu vermeiden. Oder die Anschuldigung ist falsch. In diesem Fall versuchen wir, die Klage abzuweisen oder, falls es zum Prozess kommt, einen Freispruch zu erreichen.

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