Strategie in BtMG – Verfahren
Unsere Strafverteidiger werden mit Ihnen zusammen die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln, um in geeigneten Fällen folgende Ziele zu erreichen: Freispruch
- Keine Strafverfolgung oder Einstellung des Verfahrens bei geringen Mengen für den Eigenbedarf; § 31a BtMG
- Unterlassen der Erhebung einer öffentlichen Klage; § 37 BtMG
- Strafbefreiung bei einer geringen Menge für den persönlichen Gebrauch; § 29 (5) BtmG
- Strafmilderung oder Erlass der Strafe; § 31 BtMG
- Aufschiebung der Strafvollstreckung; § 35 BtMG (Therapie statt Strafe)
- Anrechnung und Strafaussetzung; § 36 BtMG
Wie Sie sehen, stehen laut BTMG teilweise sehr hohe Strafen, allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten, eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder zumindest deren Vollstreckung zu vermeiden
Um sich im BtM-Verfahren alle Möglichkeiten offen zu lassen, raten wir Ihnen.
Wenden Sie sich nicht an die Polizei, sondern an einen Anwalt!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Tom S. Heindl