Strategie in BtMG – Verfahren

Unsere Strafverteidiger werden mit Ihnen zusammen die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln, um in geeigneten Fällen folgende Ziele zu erreichen: Freispruch

  • Keine Strafverfolgung oder Einstellung des Verfahrens bei geringen Mengen für den Eigenbedarf; § 31a BtMG
  • Unterlassen der Erhebung einer öffentlichen Klage; § 37 BtMG
  • Strafbefreiung bei einer geringen Menge für den persönlichen Gebrauch; § 29 (5) BtmG
  • Strafmilderung oder Erlass der Strafe; § 31 BtMG
  • Aufschiebung der Strafvollstreckung; § 35 BtMG (Therapie statt Strafe)
  • Anrechnung und Strafaussetzung; § 36 BtMG

Wie Sie sehen, stehen laut BTMG teilweise sehr hohe Strafen, allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten, eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder zumindest deren Vollstreckung zu vermeiden
Um sich im BtM-Verfahren alle Möglichkeiten offen zu lassen, raten wir Ihnen.
Wenden Sie sich nicht an die Polizei, sondern an einen Anwalt!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Tom S. Heindl

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