Kosten

Die Kosten für eine Strafverteidigung hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Der erste Schritt ist in der Regel eine Erstberatung. Dafür wird eine feste Gebühr von 226 Euro (inkl. 19% MwSt.) erhoben.

Die Kosten der eigentlichen Strafverteidigung werden in der Regel durch eine Pauschale abgegolten, die Ihnen im Rahmen der Erstberatung mitgeteilt wird. Die Pauschale teilt sich auf in eine Festgebühr für die Betreuung im Vorverfahren und eine Festgebühr für das Hauptverfahren.

In Fällen mit relativ geringem Betreuungsaufwand kann auch ein Vergleich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschlossen werden. In diesem Fall variieren die Gebühren je nach Fall zwischen ca. 500 und 1.200 Euro. Dabei spielen auch die Anzahl der Verhandlungstage und etwaige zusätzliche Umstände, wie z.B. die Inhaftierung des Mandanten, eine Rolle.

Darüber hinaus kann für bestimmte Delikte ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Entscheidend ist dabei, inwieweit sich die Art und Beschaffenheit des Falles an einem Standardfall messen lässt.

Weitere Informationen und konkrete Angaben zu den Kosten geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tom Heindl.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner