Kapitalstrafrecht – Kapitalverbrechen

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Verbrechen, die sich gegen das menschliche Leben richten. Konkret geht es meist um (versuchten) Mord und Totschlag.

Das Kapitalstrafrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete. Juristen werden hier sowohl in ihren juristischen Fähigkeiten als auch in ihren Kenntnissen weiterer relevanter Bereiche wie Psychologie, Kriminaltechnik und Rechtsmedizin gefordert.

Hinzu kommt oft ein massiver Druck seitens der Medien, das Verbrechen aufzuklären, was oft mit einer latenten Voreingenommenheit gegenüber den Verdächtigen einhergeht. Je nach Straftat und Schwere der Tat kann die Strafe schnell von mehreren Jahren bis zu lebenslanger Haft reichen, manchmal auch mit Untersuchungshaft – der höchstmöglichen gesetzlichen Sanktion.

Die Strafverteidiger von Steinberger & Heindl Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Kapitalstrafrechts. Dazu gehören u.a. umfangreiche Kenntnisse in der Analyse von Sachverständigengutachten. Gerade in Kapitalprozessen werden sie meist in großer Zahl eingeholt und können den Verlauf des Verfahrens und das spätere Urteil nachhaltig beeinflussen. 

Unsere Anwälte sind besonders versiert darin, wertvolle rechtliche Spielräume auszunutzen. Wo immer möglich, kann z.B. ein versuchter Mord auf eine gefährliche Körperverletzung reduziert werden.

Eine weitere wichtige Eigenschaft ist die umfangreiche Medienerfahrung der Kapitalverbrecher-Anwälte von Steinberger & Heindl, die sie in vielen öffentlichkeitswirksamen Fällen (“S-Bahn-Schläger von Solln”) gesammelt haben – gerade bei Kapitalverbrechen neigen Zeitungen, Rundfunk und Lokalfernsehen manchmal zu einer spektakulären Berichterstattung, die den Angeklagten, die Anwälte und das Gericht zusätzlich unter Druck setzt. Auch hier bewahren unsere Strafrechtsexperten einen kühlen Kopf und haben erprobte Strategien, um ihre Mandanten bestmöglich vor dem “Mediensturm” und seinen unerwünschten Folgen zu schützen.

 

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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