Allgemeines Strafrecht
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Von Diebstahl und Körperverletzung bis hin zu Computerbetrug und Sachbeschädigung: Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten.

Eine lange Liste von Verbrechen und Vergehen fällt unter das allgemeine Strafrecht. Diebstahl, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und (Computer-)Betrug gehören ebenso dazu wie die Fälschung oder der Missbrauch von Ausweispapieren.

Auch der Vorwurf der Unterschlagung oder Beihilfe oder der Vorwurf der Hehlerei fallen in diesen Bereich des Strafrechts. Weitere typische Beispiele sind Falschaussage, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, falsche eidesstattliche Versicherung und Brandstiftung.

Sobald Sie uns Ihr Mandat erteilt haben, beantragen unsere Strafverteidiger umgehend Akteneinsicht bei den zuständigen Polizeibehörden. Sobald sie über den Stand der Ermittlungen informiert sind, werden sie die Sach- und Rechtslage mit Ihnen besprechen. Auf der Grundlage eines intensiven Austauschs mit der Staatsanwaltschaft, den Richtern und der Polizei bereiten sie eine optimale Strafverteidigung vor.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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