Allgemeines Strafrecht

Von Diebstahl und Körperverletzung bis hin zu Computerbetrug und Sachbeschädigung: Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten.

Eine lange Liste von Verbrechen und Vergehen fällt unter das allgemeine Strafrecht. Diebstahl, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und (Computer-)Betrug gehören ebenso dazu wie die Fälschung oder der Missbrauch von Ausweispapieren.

Auch der Vorwurf der Unterschlagung oder Beihilfe oder der Vorwurf der Hehlerei fallen in diesen Bereich des Strafrechts. Weitere typische Beispiele sind Falschaussage, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, falsche eidesstattliche Versicherung und Brandstiftung.

Sobald Sie uns Ihr Mandat erteilt haben, beantragen unsere Strafverteidiger umgehend Akteneinsicht bei den zuständigen Polizeibehörden. Sobald sie über den Stand der Ermittlungen informiert sind, werden sie die Sach- und Rechtslage mit Ihnen besprechen. Auf der Grundlage eines intensiven Austauschs mit der Staatsanwaltschaft, den Richtern und der Polizei bereiten sie eine optimale Strafverteidigung vor.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht