Produktion / Herstellung / Anbau von BtM

Zu den Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz gehört die Herstellung/Anbau von Betäubungsmitteln. Das bedeutet, dass jede Herstellung von Betäubungsmitteln, die im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind, strafbar ist, z.B. die Herstellung von synthetischen Drogen und der Anbau von Marihuana.

In welchen Fällen ist das BtMG ein Straftatbestand?

Das Betäubungsmittelgesetz führt den Straftatbestand der Herstellung/des Anbaus in § 29 neben Straftatbeständen wie Erwerb und Handel auf. In diesen Fällen muss in einigen Fällen Rechtsanwalt Tom Heindl aus München einschreiten, auch wenn das BtM noch nicht vorliegt. Speziell für den Anbau von Marihuana und anderen illegalen Pflanzen gilt: Sobald die Pflanze ausgesät ist, liegt eine Straftat nach dem BtMG vor. Im Bereich der Herstellung fallen auch Handlungen der Weiterverarbeitung unter das Betäubungsmittelstrafrecht, wie z. B. die Aufreinigung oder Umwandlung von BtM. Im Falle von Marihuana wird der persönliche Gebrauch oft als nicht mehr geringfügig angesehen.

Wie bei anderen Drogendelikten hängt die Strafe für die Herstellung/den Anbau von der Menge ab. Gerade beim Anbau von Marihuana geraten manche Kunden in München und anderswo unerwartet in eine Situation, in der sie wegen einer nicht geringen Menge eine hohe Haftstrafe riskieren. Eine solche nicht unerhebliche Menge ermitteln die Richter aus einem Wirkstoffgehalt von 7,5 g THC. Die Beklagten haben diesen Grenzwert bereits mit mehreren Anlagen überschritten, obwohl diese nur für den Eigenverbrauch bestimmt waren.

Viele heikle Fälle in München: Rechtsanwalt Tom Heindl argumentiert

Im Drogenstrafrecht treten oft Probleme auf, bei denen nur ein Drogenanwalt helfen kann. So stellt sich beispielsweise beim BtM-Anbau die Frage, wie ein Gericht die Mengen bei noch nicht ausgereiften Pflanzen bewertet. Es kann auch Fälle geben, in denen sich die Anklage gegen die Mitbewohner eines Marihuana, Cannabispflanzen Besitzers richtet. Auch bei frei zugänglichen Anbauflächen auf öffentlichem Grund können Rechtsstreitigkeiten entstehen. Rechtsanwalt Tom Heindl stellt in diesen Fällen zum Beispiel die angeblichen Beweise in Frage, mit denen die Behörden den Angeklagten Pflanzen zuschreiben.


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