Vergewaltigung

Vergewaltigung ist ein schweres Sexualdelikt, das zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen kann. In besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr kann der Richter auch auf lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden. Der Straftatbestand ist in § 177 des Strafgesetzbuches definiert, der die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zusammenfasst.

Wenn Sie sich mit einer Vergewaltigungsanklage konfrontiert sehen, sollten Sie sofort unsere Kanzlei für Vergewaltigungsrecht kontaktieren. In vielen Fällen ist dies eine falsche Anschuldigung. Nur Anwälte mit Erfahrung auf diesem Gebiet können diesen Vorwurf entkräften.

In den meisten Fällen steht hier Aussage gegen Aussage. Es braucht Expertise und Erfahrung, um den Angeklagten aus dieser schwierigen Situation herauszuholen.

Am besten nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Wenn die Staatsanwaltschaft Sie der Vergewaltigung beschuldigt, werden Sie mit intensiven polizeilichen Ermittlungen konfrontiert. Dies kann u. a. eine Vorladung, eine Durchsuchung Ihrer Wohnung und Untersuchungshaft beinhalten. Als Ihre Anwälte beraten wir Sie in dieser Drucksituation umfassend und schützen Sie z.B. vor unbedachten Äußerungen, die Ihnen später schaden.

Natürlich verteidigen wir Sie auch, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zutrifft. Dies ist unsere Aufgabe als Anwälte. In diesem Fall versuchen wir, die Strafe zu minimieren.

Wir stehen auch den Opfern zur Verfügung und unterstützen Sie gerne im Falle einer Nebenklage.

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