Sexualverbrechen / Sexualstrafrecht / Sexualdelikten

Strafverteidigung bei Sexualdelikten – in München und bundesweit

Kein Delikt ist gesellschaftlich so sensibel wie ein Sexualdelikt – allein der Vorwurf der Vergewaltigung reicht aus, um die soziale Existenz des Verdächtigen zu zerstören. Bei einem Vorwurf einer Sexualstraftat (z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch) sollte daher unverzüglich ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet werden.

Unsere Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Verteidigung von Sexualdelikten. Unsere Strafverteidiger haben umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung aller Sexualdelikte / Sexualstrafrechte.

Wir verteidigen zu Unrecht Beschuldigte und nach rechtlichen Maßstäben auch potentielle Täter unterschiedslos und arbeiten dazu mit renommierten psychiatrischen und psychologischen Experten zusammen. Bei fachübergreifenden Fragestellungen, die andere Rechtsgebiete betreffen (z.B. familienrechtliche Fälle), verweisen wir bei Bedarf auf kompetente Kollegen, so dass eine fachkundige rechtliche Betreuung unserer Mandanten stets gewährleistet ist.

Die Frage, ob eine Person Täter oder Opfer ist, wird erst am Ende des Strafverfahrens entschieden, nicht am Anfang.

Weitere Informationen speziell zum Sexualstrafrecht finden Sie unter www.sexualstrafrecht.net

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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