Sexualstrafrecht
Ausbeutung von
Prostituierten

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Prostitution ist nur dann strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt

Die Ausbeutung von Prostituierten ist in Paragraf 180a des Strafgesetzbuchs geregelt, ein Richter kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängen. Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, ein Bordellbesitzer kann zum Beispiel legal als Arbeitgeber fungieren.

Strafbarkeit liegt nur dann vor, wenn sich jemand der Ausbeutung von Prostituierten schuldig macht. Das setzt ein persönliches oder wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis vor. Beides führt dazu, dass Prostituierte nicht mehr frei über die Beendigung ihrer Tätigkeit entscheiden können. Eine persönliche Abhängigkeit kann unter anderem bedeuten, dass Prostituierte psychisch unter Druck gesetzt werden. Ein Beispiel für eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist der Zwang, durch Prostitution Schulden abzubezahlen.

Im zweiten Absatz dieses Paragrafen hat der Gesetzgeber weitere Fälle hinzugefügt. Die Ausbeutung von Prostituierten ist gegeben, wenn ein Dritter Minderjährigen zur Ausübung dieser Tätigkeit eine Wohnung, eine Unterkunft oder einen gewerbsmäßigen Aufenthalt gewährt

Die Gewährung allein reicht bei Minderjährigen, Druck muss nicht vorhanden sein. Wer Erwachsenen für die Prostitution eine Wohnung überlässt, kann ebenfalls mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In diesem Fall muss der Überlasser die jeweilige Person aber explizit anhalten oder durch eine deutlich überhöhte Miete, Ausnutzung der Wohnungslosigkeit beziehungsweise ähnliches ausbeuten.

Unsere Kanzlei vertritt hinsichtlich der Ausbeutung von Prostituierten sowohl Beschuldigte als auch Opfer. Speziell betroffene Opfer haben oftmals aufgrund des vorhandenen Abhängigkeitsverhältnisses Scheu, bei der Polizei eine Strafanzeige zu erstatten. Wir beraten sie ausführlich und wägen die nächsten Schritte ab. Mit einem gezielten juristischen Vorgehen lässt sich die bestehende Abhängigkeit überwinden.

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In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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