Strafverteidigung in Fällen von Kinderpornographie

Die Strafverteidigung in Fällen von Kinderpornographie konzentriert sich im Allgemeinen darauf, einen öffentlichen Prozess zu verhindern. Es ist möglich, eine Entlassung wegen geringer Schuld oder einen Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung zu erwirken. Generell ist es wichtig, ein Hauptverfahren zu vermeiden. Eine Geldzahlung als Sanktion ist weit besser als ein öffentlicher Prozess. Auf diese Weise vermeiden unsere Mandanten den erheblichen Imageschaden, der mit einer Verteidigung wegen Kinderpornografie einhergehen kann.

Es ist auch möglich, dass wir in einem Kinderpornographie-Strafverteidigungsfall in Frage stellen, ob das Verbrechen begangen wurde. Oft gibt es eine Grauzone. Die Definition von Kinderpornografie ist nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. In vielen Fällen handelt es sich um Kinderpornografie, die strafrechtlich weit weniger problematisch ist. In einigen Fällen ist dieser Straftatbestand nicht einmal erfüllt.

Tatsächlich hat die Zahl der Strafverfahren in diesem Bereich massiv zugenommen. Dies ist auf die neuen Möglichkeiten der Polizeibehörden zurückzuführen. Sie führen regelmäßig internationale Razzien gegen Kinderpornografie-Händler durch, wodurch sie eine große Menge an Daten über deren Kunden erhalten können. 

Dazu gehören z.B. Bankdaten oder IP-Adressen, mit denen Kunden leicht identifiziert werden können. Daraus ergibt sich ein vorläufiges Verfahren. In den meisten Fällen erfährt der Beschuldigte davon erst, wenn die Polizei eine Durchsuchung durchführt und meist die Datenträger beschlagnahmt. In einer solchen Situation muss sich der Beschuldigte sofort mit uns in Verbindung setzen.

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