Sexuelle
Belästigung

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent!

Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln. Mittlerweile häufen sich auch die Fallzahlen, bei denen sexuelle Belästigung via Internet vorliegt. Der Straftatbestand kann unter anderem erfüllt sein, wenn jemand unaufgefordert und gegen des ausdrücklichen Willen des Empfängers Nacktfotos zusendet.

Im Einzelfall ist professionell zu überprüfen, ob tatsächlich eine sexuelle Belästigung gegeben ist. Zum Teil wirft die Staatsanwaltschaft beispielsweise eine sexuelle Nötigung mit deutlich höherem Strafmaß vor, dabei war es eine sexuelle Belästigung. Für einen Angeklagten ist eine Verurteilung für eine sexuelle Belästigung besser als eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder gar einer Vergewaltigung.

Häufig zeigt sich auch, dass der Vorwurf einer Belästigung ohne Grund erhoben wird. Wir haben schon bei vielen Mandanten eine Einstellung des Verfahrens beziehungsweise bei einem Gerichtsprozess einen Freispruch erwirkt. In einer solchen Lage bedarf es spezialisierter und erfahrener Anwälte: Gewöhnlich steht Aussage gegen Aussage, ohne Zeugen und mit überschaubarer Beweis- und Indizienanlage. Nur kompetente Anwälte für das Sexualstrafrecht können die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zielgerichtet widerlegen. Sie beraten ihre Mandanten auch umfassend. Mit dieser Unterstützung vermeiden sie zum Beispiel unbedarfte Aussagen, die sich später im Verfahren als fatal erweisen können.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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