Sexuelle Nötigung / Übergriffe

Sexuelle Nötigung ist ein schweres Vergehen, das zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen kann. Sie ist in § 177 des Strafgesetzbuches geregelt, der sich mit den Straftatbeständen der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung befasst.

Nötigung liegt vor, wenn der mutmaßliche Täter das Opfer zur Vornahme sexueller Handlungen zwingt. Sexuelle Übergriffe erfordern ein Mittel der Nötigung. Dies beinhaltet in der Regel die Anwendung von Gewalt, kann aber auch psychologischen Druck beinhalten.

Bei einer solchen Anklage ist zu prüfen, ob der Straftatbestand der sexuellen Nötigung tatsächlich erfüllt ist. Die Bandbreite ist groß: In einigen Fällen gibt es falsche Anschuldigungen in diesem Bereich, bei denen wir die Unschuld unserer Mandanten beweisen müssen.

Manchmal ist der Vorwurf aber auch richtig. In dieser Situation versuchen wir, das Strafmaß für unsere Mandanten zu reduzieren.

Grundsätzlich ist diese Ladung ein sensibles Thema. Es geht nicht nur um das Strafmaß, den Angeklagten droht auch die soziale Isolation. Deshalb arbeiten wir daran, einen öffentlichen Prozess nach Möglichkeit zu vermeiden. Es ist nicht immer möglich, sie zu vermeiden, aber manchmal ist es möglich, die Klage abzuweisen oder einen Sanktionsbeschluss zu erwirken. Die Frage, ob eine Verteidigungsstrategie effektiv ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit uns auf, wenn Sie von einem solchen Vorwurf erfahren. Wir können dann sofort rechtliche Gegenmaßnahmen ergreifen.

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