Zwei Jahre Haft auf Bewährung gibt es für einen Ammertaler, der seine Ehefrau überwältigt hat.
Ammertal – Gefängnis wäre durchaus möglich gewesen. Doch weil der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ablegte und Schmerzensgeld zahlt, kam er mit einem sozusagen dunkelblauen Auge davon: Am zweiten Verhandlungstag wurde ein 36-Jähriger Mann aus dem Ammertal wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau vom Garmisch-Partenkirchner Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wie schon im März nach der ersten Verhandlung berichtet, hatte der Familienvater seine Frau, als die beiden bereits in Trennung, aber noch in der selben Wohnung lebten, am 30. Juni des vergangenen Jahres im einstigen gemeinsamen Schlafzimmer gegen ihren erklärten Willen und mit Anwendung körperlicher Gewalt vergewaltigt. Ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass sie weinte und sich vehement wehrte.
Zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages hatte Staatsanwalt Thomas Ehemann in der Anklage noch einmal jenen Sommerabend in einem Ammertaler Dorf geschildert, an dem sich das Verbrechen ereignete: Die 34-Jährige sei entkleidet, aber mit einer Decke bedeckt im Bett gelegen. „Da kam der Angeklagte, zog sich ebenfalls aus, begann sie zu küssen und näherte sich ihr in sexueller Absicht.“ Die Frau jedoch, die weder Küsse noch Sex gewollt habe, hätte sich immer wieder von ihrem einstigen Lebenspartner abgewendet. „Er aber hat sie auf den Rücken gedreht“ und dann überwältigt. Wegen der groben Behandlung habe die 34-Jährige an den Schenkeln Hämatome und starke Schmerzen erlitten. Neben dem Missbrauch lag in diesem Fall also auch vorsätzliche Körperverletzung vor.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der vom Murnauer Anwalt Michael Karrasch verteidigte Mann jegliche Vergewaltigungsabsicht bestritten. Vielmehr erklärte er, dass der letzte sexuelle Kontakt mit der Frau, die er im Jahr 2002 geheiratet hatte, schon einige Monate zurückgelegen habe. Die 34-jährige Frau schilderte damals jedoch detailliert die Vergewaltigung. Der Vorsitzende Richter Andreas Pfisterer erklärte: „Ich erachte die Zeugin für uneingeschränkt glaubwürdig“ und wandte sich sodann an den Beschuldigten. „Was Sie bisher gesagt haben, hat nichts zu Ihrer Entlastung beigetragen.“
Der Angeklagte wiederum hatte zu der jetzigen Verhandlung die beiden Münchner Anwälte Tom Heindl und Erenoglu Özhan mitgebracht, die sofort den Richter für befangen erachteten. Nur weil er bereits am ersten Verhandlungstag erklärt hatte, dass er die Ehefrau für uneingeschränkt glaubwürdig halte.
Doch Pfisterer sagte dazu, dass solche Äußerungen sein gutes Recht seien und erklärte sich für keineswegs befangen. Auf Antrag von Anwalt Heindl kam es schließlich zu einem Rechtsgespräch samt Deal: Einerseits räumte nämlich der Angeklagte nunmehr die Vergewaltigung samt Körperverletzung rückhaltlos ein und sicherte auch privatvertraglich 5000 Schmerzensgeld an die Ehefrau ein (das Scheidungsverfahren läuft noch). Andererseits wurde er dafür nur zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das hatte auch für die in Begleitung von Nebenkläger und Anwalt Franz Großhauser erschienene Frau den Vorteil, dass sie nicht noch einmal alle Details der Vergewaltigung schildern musste. Die nämlich hätte ihrem Noch-Ehemann bei Nicht-Geständnis einen Gefängnis-Aufenthalt von weit mehr als zwei Jahren eintragen können.
Wolfgang Kaiser