Diana muss U-Haft im Männergefägnis

Diana (45) muss U-Haft im Männergefängnis verbringen – dann folgt die überraschende Wende

Diana O. soll gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Deshalb saß sie in U-Haft – in einem Männerknast in München.

  • Diana O. muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes verantworten.
  • Die Transfrau verbrachte ihre U-Haft in der Männer-Abteilung – weil ihre Umwandlung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Ihr Anwalt fordert Freispruch, nun gab es eine überraschende Wende.

Update vom 8. November: Gute Nachricht für Diana O.: Die Transfrau kommt auf freien Fuß – zumindest vorübergehend. Der Haftbefehl gegen die 45-Jährige wurde außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil in ihrem Prozess verlesen wird, darf Diana O. dem Gefägnis den Rücken kehren. Ihr Anwalt Tom Heindl äußerte sich gegenüber Bild zu der überraschenden Wende: „Es ist die einzig richtige Entscheidung in diesem Fall.“

Den ganzen Artikel finden Sie hier:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/obergiesing-fasangarten-ort68446/muenchen-u-haft-maennergefaengnis-mann-frau-transfrau-toleranz-stadelheim-vorwuerfe-13200797.html

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